Bildquelle: CNT-Anlage Bayer AG
Synthetische Nanomaterialien werden in der Schweiz bereits in
verschiedenen Betrieben hergestellt und verarbeitet. Es ist daher
unerlässlich, neben den Chancen auch mögliche Risiken
für Mensch und Umwelt frühzeitig zu erkennen und, falls
erforderlich, entsprechende Schutzmassnahmen zu ergreifen. Im
Rahmen des Aktionsplans des Bundes, Grundlagen für eine
sichere Nanotechnologie zu schaffen, evaluierte die Empa, ob
aufgrund des Gefahrenpotenzials und verschiedener
Störfallszenarien besondere Regelungen in die
Störfallverordnung aufgenommen werden müssen. Die
Störfallverordnung hat zum Ziel, Bevölkerung und Umwelt
vor schwerer Schädigung durch ausserordentliche Ereignisse zu
schützen.
Dazu besuchten Forschende der Empa-Abteilungen «Technologie
und Gesellschaft» und «Materials Biology
Interactions» mehrere Betriebe, die synthetische
Nanomaterialien verarbeiten, analysierten Daten aus
humantoxikologischen und ökotoxikologischen Studien und
stützten ihre Befunde auf eigene Erfahrungen und Experimente
im Bereich der Nanotechnologie. Der Bericht «Human- und
Ökotoxizität synthetischer Nanomaterialien – Erste
Erkenntnisse für die Störfallvorsorge» wurde nun
vom BAFU publiziert.
Altbewährtes noch immer ausreichend
Das rund 40-seitige Dokument analysiert verschiedene synthetische
Nanomaterialien und fügt die verschiedenen internationalen
Richtlinien und Forschungsergebnisse zusammen. In der Schweiz, so
ein erstes Ergebnis der Studie, sind die produzierten und
verarbeiteten Mengen an synthetischen Nanomaterialien klein. Die
bestehenden Sicherheitsmassnahmen aus der chemischen Industrie sind
auch für synthetische Nanomaterialien ausreichend und
zusätzliche Schutzmassnahmen für Nanomaterialien sind
gemäss Bericht nicht notwendig. Risiken bei der Arbeit mit
pulverförmigen Nanomaterialien können beispielsweise
durch Sicherheitsmassnahmen aus dem Bereich der herkömmlichen
Stäube minimiert werden. Zwingend ist allerdings, dass die
Hersteller von Nanomaterialien ihrer Pflicht zur Erstellung eines
Sicherheitsdatenblattes nachkommen und dort die notwendigen Angaben
zur Einstufung der Materialien liefern.
Weitere Forschung ist zwingend nötig
Schliesslich hat das Empa-Team die (akuten) Risiken für
Mensch, Tier und Umwelt bei einem Störfall analysiert. Es
besteht gemäss ersten Erkenntnissen zurzeit keine
Notwendigkeit, spezifische Regelungen für Nanomaterialien in
den Bereich Human- und Ökotoxizität in die
Störfallverordnung aufzunehmen. Keine Relevanz haben die
Einschätzungen der Empa-Forschenden indes für den
Arbeitsschutz. Die Störfallverordnung berücksichtigt
nämlich nur Personen ausserhalb des Betriebsareals mit einer
einmaligen Exposition – chronische Effekte, wie sie etwa durch
eine langjährige Exposition am Arbeitsplatz verursacht werden
können, sind davon ausgenommen. Die Wissenschaft ist daher
weiter gefordert, vor allem, was diese chronischen Risiken angeht.
Weitergehende Forschung und vor allem detailliertere Richtlinien
und Definitionen zum Thema synthetische Nanomaterialien sind
gemäss Bericht unbedingt nötig.
Handlungsbedarf, was mögliche
«Nano»-Störfälle betrifft, besteht in der
Schweiz zurzeit nicht, so das Fazit des Berichts. Es sei jedoch
wichtig, aktuelle Erkenntnisse aus Forschung und Industrie stets im
Auge zu behalten und in regelmässigen Abständen zu
überprüfen, ob die im erwähnten Bericht gemachten
Aussagen noch dem neusten Stand des Wissens entsprechen.
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